Ortsplanungsrevision
Übersicht
In den vergangenen Jahren wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Raumplanung sowohl beim Bund als auch beim Kanton Luzern verändert. Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung erfolgt eine Anpassung an die übergeordneten Grundlagen mit dem Ziel, Bauzonen an die Nutzungsbedürfnisse der nächsten 15 Jahre anzupassen. Des Weiteren ist das neue Baurecht einzuführen, die Gewässerräume festzulegen (bereits gestartet), die Rückzonungen gemäss kantonaler Rückzonungsstrategie umzusetzen und die Sondernutzungspläne zu überprüfen und anzupassen.
Die Gesamtrevision wird in zwei Planungsphasen aufgeteilt:
- Phase 1 Siedlungsleitbild (Dezember 2020 bis Januar 2022)
- Phase 2 Ortsplanungsrevision (Januar 2022 bis Herbst 2024)
 Ablaufschema Gesamtrevision Ortsplanung Stand 26.10.2022
Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich an Stefanie Dommen, , Tel. 041 984 11 11, wenden.
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Ortsplanungsrevision
MITWIRKUNGÂ - GEMEINSAM WAUWILS ZUKUNFT GESTALTEN
Vom 5. Juni bis 8. September 2023 findet die öffentliche Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision statt. Der Gemeinderat lädt alle Interessierten am 20. Juni 2023, 19.30 Uhr, Zentrum Linde, zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein.
Der Gemeinderat stellt die folgenden Planungsinstrumente vom 5. Juni bis 8. September 2023 zur Diskussion:
Grundeigentümerverbindlich:
- Zonenplan Wauwil
- Bau- und Zonenreglement (BZR)
Behördenverbindlich:
- Richtplan Glasi
- Richtplan öffentliche Fusswege
Orientierend:
- Freiraumrichtlinien
- Planungsbericht
Die Änderungen sind im Planungsbericht im Detail erläutert. Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist in der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 5, 6242 Wauwil, während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind auch auf der Gemeindewebsite www.wauwil.ch verfügbar.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Wauwil, die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie interessierte Personen, Organisationen und Behörden können sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 6 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu den vorliegenden Planungsvorlagen äussern.
Die Anregungen, Bemerkungen oder Anpassungsvorschläge sind bis 8. September 2023 schriftlich mit dem Vermerk «Ortsplanungsrevision 2023» an Gemeinderat Wauwil, Dorfstrasse 5, 6242 Wauwil, zu richten. Bei Fragen zu den Unterlagen oder zum Mitwirkungsverfahren steht Ihnen Verwaltungsmitarbeiterin Stefanie Dommen, Telefon 041 984 11 11, zur Verfügung.
Der Gemeinderat freut sich über Ihre Mitwirkung und Rückmeldungen!
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UMGANG MIT BESTEHENDEN GESTALTUNGSPLÄNEN
Die bestehenden Gestaltungspläne basieren auf dem alten Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern (PBG) und enthalten in der Regel Bestimmungen zur Ausnützungsziffer bzw. zu den anrechenbaren Geschossflächen und Geschossen. Die neuen Baubegriffe erfordern eine Überprüfung und Anpassung oder Aufhebung dieser altrechtlichen Gestaltungspläne (vgl. Infoblatt_KantonLuzern).
Die meisten Gestaltungspläne in der Gemeinde Wauwil sind vollständig realisiert. Im Zuge dessen wird die Mehrheit der Gestaltungspläne mit der Revision der Ortsplanung aufgehoben. Das bedeutet, dass in den bisherigen Gestaltungsplangebieten die im Zonenplan neu festgelegte Grundnutzung gilt. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden aufgefordert, ihre Gestaltungspläne zu überprüfen und allfällige Sonderregelungen, wie bspw. Näherbaurechte oder Wegrechte, privatrechtlich zu sichern. Für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von bestehenden Gestaltungsplänen wird am 14. Juni 2023 eine separate Informationsveranstaltung durchgeführt. Lassen Sie sich den Umgang mit altrechtlichen Gestaltungsplänen erklären. Sie erhalten von der Gemeinde demnächst eine Einladung.
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Ortsplanungsrevision
Das Siedlungsleitbild bildet die Grundlage für die Totalrevision der Ortsplanung, welche im Januar 2022 gestartet hat und im Winter 2023 abgeschlossen werden soll.
Gerne nehmen wir Ihre grundstückspezifischen Inputs bis 28. Februar 2022 schriftlich an Gemeinderat Wauwil, Dorfstrasse 5, 6242 Wauwil oder via E-Mail an entgegen und werden diese prüfen. Eine Mitwirkung der Bevölkerung gemäss § 6 Planungs- und Baugesetz Luzern wird noch stattfinden.Â
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Siedlungsleitbild
GENEHMIGUNG UND VERABSCHIEDUNG MITWIRKUNGSBERICHT
Im Oktober ist die Frist für die Mitwirkung der Bevölkerung beim Siedlungsleitbild abgelaufen. Es sind insgesamt 28 Eingaben erfolgt. Diese Eingaben wurden vom Gemeinderat zusammen mit den Mitgliedern der Ortsplanungskommission geprüft. Am 20. Januar 2022 hat der Gemeinderat das definitive Siedlungsleitbild genehmigt und den Mitwirkungsbericht verabschiedet.
Siedlungsleitbild
Mitwirkungsbericht
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Siedlungsleitbild
MITWIRKUNG – GEMEINSAM DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNG GESTALTEN
Vom 10. September bis 22. Oktober 2021 findet die öffentliche Mitwirkung zum Siedlungsleitbild Wauwil statt. Der Gemeinderat lädt alle Interessierten am 20. September 2021, 20.00 Uhr, im Zentrum Linde, zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein.
Das bestehende Siedlungsleitbild ist an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen und wird daher aktuell von der Ortsplanungskommission überarbeitet. Das Siedlungsleitbild befasst sich mit der Gesamtstruktur der Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsräume und soll die räumliche Entwicklung der nächsten 15 Jahre aufzeigen.
Einladung zur Orientierungsversammlung vom 20.09.2021 und Kurzfassung Siedlungsleitbild
Siedlungsleitbild Entwurf für die Mitwirkung
Präsentation Orientierungsversammlung 20.09.2021
Zum Online-Formular für Rückmeldungen bis 22.10.2021: Online-Formular
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Verkehrsumfrage
31. März 2021 - 10. Mai 2021
Wie zufrieden sind Sie mit der aktuellen Verkehrssituation in Wauwil?
Die Gemeinde Wauwil ist in den Prozess der Gesamtrevision Ortsplanung gestartet und wird dabei vom Raumplanungsbüro ZEITRAUM Planungen AG aus Luzern begleitet. Aktuell wird das Siedlungsleitbild überarbeitet. Jetzt soll eine Bevölkerungsumfrage wertvolle Hinweise zur Zufriedenheit der heutigen Verkehrssituation sowie zu den laufenden Strassenprojekten liefern. Die Umfrage soll Aufschluss darüber geben, wo Verbesserungsmassnahmen in Sachen Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit notwendig sind. Die Ergebnisse der Umfrage fliessen in das Siedlungsleitbild ein und werden zusammen mit dem überarbeiteten Siedlungsleitbild voraussichtlich im Sommer der Bevölkerung vorgestellt. Die erhobenen Daten der Befragten werden vertraulich behandelt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird in anonymisierter Form erfolgen. Rückschlüsse auf die teilnehmenden Personen sind ausgeschlossen. Die Beantwortung der Fragen dauert nicht mehr als 5 Minuten.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Verkehrsumfrage Auswertung 2021-07-21
Fragebogen Verkehrsumfrage (abgeschlossen)
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Auflage Ausscheidung Gewässer
Die Unterlagen liegen vom 18.01.2021 bis 16.02.2021 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
BUWD Vorprüfungsbericht
Ergänzung BZR Gewässerraum
Teilrevision Nutzungsplanung Gewässerraum Planungsbericht
Zonenplan Gewässerraum
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