Bauwesen

Wann muss eine Baubewilligung eingeholt werden?

Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen. Das Baugesuch ist elektronisch und in Papierform beim Gemeinderat einzureichen. Bei nichtbaubewilligungspflichtigen Reparatur- und/oder Unterhaltsarbeiten ist eine vorgängige telefonische Information erwünscht.

Das elektronische Baugesuchsformular (eFormular) steht auf der Website der Dienststelle rawi https://rawi.lu.ch/themen/bauen_bewilligungen/baugesuch für die digitale Einreichung der Baugesuche zur Verfügung.

Auf dieser Seite sind nebst allen Formularen auch nützliche Hinweise und Wegleitungen abrufbar.

Es können auch direkt die einzelnen Formulare herunter geladen werden:

Baugesuchformular
Anfrage Baubewilligungspflicht
Vorabklärung
Meldung Abbrucharbeiten
Meldung Solaranlage
Energiemeldung


Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:

Je nach Fall können vom Gemeinderat weitere Unterlagen eingefordert werden.

Der Gemeinderat prüft, ob das Baugesuch und die Beilagen den Anforderungen entsprechen und erteilt dem Gesuchsteller eine Baubewilligung.


Wann muss ein Baugespann errichtet werden?

Das Baugespann für neue Bauten und für Veränderungen, welche die äussere Form einer Baute abändern, ist spätestens am Tag der Einreichung des Baugesuchs so auszustecken, dass der äussere Umfang ersichtlich ist. Bis zur rechtskräftigen Erledigung des Baugesuchs darf das Baugespann nicht entfernt oder verändert werden.


Wie kann Einsprache erhoben werden?

Einsprachen sind mit Begründung innerhalb der Auflagefrist (20 Tage) mit eingeschriebenem Brief an den Gemeinderat einzureichen.


Merkblatt Baueingabe (Version April 2015)
Bau- und Zonenreglement (BZR) rev. 2017
Zonenplan | RR vom 29.03.11

Ortsplan und Grundbuchplan / Geoportal

 


Entsorgungsanlagen / Unterflurcontainer

Bei Neuüberbauungen ist ein unterirdisches Entsorgungssystem für den Kehricht einzuplanen (GRE 2016-010). Der Standort der Containeranlage muss für Entsorgungsfahrzeuge ungehindert zugänglich sein. Der genaue Standort muss mit der Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes für Abfallentsorgung Luzerner-Landschaft GALL abgesprochen werden. Der definitive Standort ist planerisch aufzuzeigen und vom GALL genehmigen zu lassen.

 

Geschäftsstelle GALL Gemeindeverband für Abfallverwertung
Luzern-Landschaft (GALL)
Sagenbachstr. 1, 6281 Hochdorf
041 914 60 84

Leitungspläne

Leitungskataster Kost + Partner AG
Industristrasse 14, 6210 Sursee
041 926 06 06
Leitungskataster Wasser Wälli AG
Stirnrütistrasse 45, 6048 Horw
041 348 06  00
Geometer Heini Geomatik AG
Vorstadt 19, 6130 Willisau
041 972 79 00
GIS-Koordinator Kost + Partner AG
Matthias Gusset
Industriestrasse 14, 6210 Sursee
041 926 06 73

Einreihung Tarifzonen Wasser / Abwasser

Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger AG
Bahnhofstrasse 13, 6130 Willisau
041 460 09 80
www.huesler-heiniger.ch





Koordinationsstelle Feuerschau

SE Sicherheit & Energie AG
Pilatusstrasse 9
6036 Dierikon
Tel. 041 259 29 70


Ortsplaner

ZEITRAUM Planungen AG Brünigstrasse 25, 6005 Luzern 041 329 05 05

Energienachweise (Prüfung)

Seit 2014 ist die "MuKEn" in Kraft; für Baubewilligungen nach dem 10.06.2018 erfolgt der Vollzug nach dem neuen Energiegesetz des Kantons Luzern. Bitte verwenden Sie jeweils die aktuellen Formulare, gemäss dem nachfolgenden Link:

www.energie-zentralschweiz.ch/vollzug/vollzug-luzern.html

Brücker + Ernst GmbH Neuweg 19, 6003 Luzern 041 510 60 80

Ortsplan und Geoportal

Ortsplan und Grundbuchplan / Geoportal


Auskünfte

Kontaktperson Stefanie Dommen 041 984 11 11

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